FAQ – Fragen und Antworten
Allgemein
Was macht die GLS Treuhand?
Die GLS Treuhand unterstützt Menschen dabei, ihr Geld durch Schenkungen, Stiftungen und Testamente auf die bestmögliche Weise für zivil-gesellschaftliches Engagement und soziales Unternehmertum gemeinnützig einzusetzen. Dabei stehen wir für eine Kultur des Schenkens, die individuelle Freiheit mit gesellschaftlichem Handeln verbindet. Ziel ist die Initiierung von gesellschaftlicher Debatte und grundlegendem Wandel hin zu einer sozial gerechten, friedlichen, ökologischen Welt mit vielfältiger Kultur und Spiritualität.
Wie verfolgt die GLS Treuhand ihre Ziele?
Unsere Arbeit hat vielfältige Facetten. Sie ist geprägt durch:
- Individuelle Beratung von Menschen, die in den gemeinnützigen Bereich Schenken, Stiften oder Vererben wollen
- Eigene Themenstiftungen in gesellschaftlich relevanten Bereichen
- Vergabe von Mitteln an innovative Projekte und Institutionen
- Ethische Anlage der Stiftungsvermögen
- Individuelle Beratung von gemeinnützigen Projekten und Organisationen
Was bedeutet der Name GLS Treuhand?
Die Abkürzung GLS steht für „Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken.
Als Treuhand verwalten und vergeben wir das Vermögen von Menschen, die ihr Geld gemeinnützig einsetzen wollen. Dabei stellen wir immer den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt. Schenker/innen und Projekte werden so beraten, dass sie frei nach ihren eigenen Vorstellungen entscheiden können.
Förderung
Woher bekommt die Treuhand ihre Fördermittel?
Die Mittel der GLS Treuhand stammen ausschließlich von zahlreichen Schenkerinnen und Schenkern. Darunter sind viele private Einzelspenden oder Anteile an Erbschaften. Eine Ausnahme bildet der Nachlass des Unternehmers Alfred Rexroth, zu der eine Gewinnbeteiligung an der Neuguss Verwaltungsgesellschaft gehört.
Gibt es verschiedene Wege zu schenken?
Wenn Sie Ihr Geld gemeinnützig einsetzen wollen, suchen wir gemeinsam nach dem Weg, der am besten zu Ihren Vorstellungen und Ideen passt. Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.
Die freieste Schenkung findet ohne jegliche Auflage statt. Die GLS Treuhand bestimmt dann, mit welcher Förderung das Geld gesellschaftlich viel bewirken kann. Sie können auch eine Schenkung mit Widerruf wählen, sodass Sie den Betrag bei einer wirtschaftlichen Notlage zurückerhalten können. Zu Ihren Lebzeiten können wir den Betrag anlegen und die Erträge für gemeinnützige Initiativen einsetzen. Nach Ihrem Tode kann der Betrag dann schenkungsweise weitergegeben werden.
Sie können sich auch für eine Stiftung entscheiden. Auch hier gibt es mehrere Weg:
- Beitrag zu einem unserer Themenstiftungen
- Gründung eines Stiftungsfonds
- Gründung einer treuhänderisch verwalteten oder selbständigen Stiftung
Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?
Grundsätzlich entscheiden Sie, was mit Ihrer Schenkung oder Stiftung passieren soll.
Sie können entweder allein oder zusammen mit einem oder mehreren von Ihnen benannten Menschen über die Vergabe bestimmen. Es ist sinnvoll, jemanden für den Fall der Verhinderung oder des Todes als Nachfolgerin bzw. Nachfolger zu benennen. Für den Förderfonds Direkt in der GLS Treuhand bestimmt ein Gremium aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GLS Treuhand (Vorstände, Antragsbearbeitung, Vermögensberatung, Kommunikation). Die Spenderinnen und Spender werden über die geförderten Projekte und über die Gesichtspunkte, die zur Förderung geführt haben, regelmäßig informiert.
Können nur anthroposophische Einrichtungen eine Unterstützung erhalten?
Nein. Viele Menschen, die der GLS Treuhand Geld schenken oder bei uns einen Stiftungsfonds angelegt haben, sind mit der Anthroposophie verbunden. Sie möchten oft, dass ihr Geld in die Lebensbereiche der Anthroposophie fließt. Das geschieht aber nicht ausschließlich. Mit unserer Art mit Geld umzugehen, sprechen wir immer mehr Menschen mit verschiedensten Hintergründen an. Auf Schenkungs- und Vergabeseite eint alle, eine bessere Welt zu wollen und der Gesellschaft verändernde Impulse geben zu wollen.
Stiftungsfonds
Was ist die Dachstiftung für individuelles Schenken?
Die Dachstiftung für individuelles Schenken der GLS Treuhand ist ein Sammelbecken für individuelle Schenkungen. Sie bietet Menschen und Initiativen, die über die Gründung einer Stiftung nachdenken, die Möglichkeit, sich mit dem Thema Stiften vertraut zu machen. Unter diesem Dach können Sie einen eigenen Stiftungsfonds einrichten, eine Art „kleine Stiftung“. Das ist zweckmäßig, wenn die geplante Summe des Schenkungsgeldes zu niedrig und damit eine Stiftungsgründung nicht sinnvoll ist. Die Themen der einzelnen Vermögen sind breit gestreut: Wald und Landwirtschaft, goetheanistische Forschung oder Unterstützung von Kindern. Alle Themenfelder aus dem gemeinnützigen Bereich sind möglich.
Was ist ein Stiftungsfonds?
Mit einem Stiftungsfonds können Sie eine Art „kleine Stiftung“ einrichten, die rechtlich Teil der Dachstiftung für individuelles Schenken der GLS Treuhand ist. Stifungsfonds sind flexibler als normale Stiftungen, Änderungen sind schnell und unkompliziert machbar, der Zweck ist frei wählbar und das Vermögen kann bei Bedarf aufgelöst werden.
Ein Stiftungsfonds ist auch zweckmäßig, wenn die geplante Summe des Schenkungsgeldes zu niedrig und damit eine Stiftungsgründung nicht sinnvoll ist. Sinnvolle Richtlinien sind für einen individuellen Stiftungsfonds ab 30.000 Euro, eine treuhänderisch verwaltete Stiftung ab 300.000 Euro.
Stiftungen
Was sind Zukunftsstiftungen?
Mit unseren eigenen Themenstiftungen beteiligen wir uns aktiv in gesellschaftlich relevanten Bereichen und unterstützen gemeinnützige Projekte und Initiativen. Anders als bei der klassischen Stiftung stammt das Stiftungsvermögen nicht von einer einzelnen Person oder Familie, sondern von einem überschaubaren Kreis von Menschen, die sich engagieren wollen. Jeder kann sich beteiligen, egal mit welchem Beitrag.
Ob es die ökologischen, sozialen oder kulturellen Herausforderungn betrifft – Ohne solche Formen privaten Engagements sind die vielfältigen Zukunftsaufgaben nicht mehr zu bewältigen.
Die fünf Zukunftsstifungen der GLS Treuhand sind: Entwicklungshilfe, Landwirtschaft, Bildung, Gesundheit, Soziales Leben.
Wie hoch muss ein Stiftungsbetrag sein?
Bei der Höhe des Stiftungsbetrages ist zu bedenken, dass aus den Erträgen und möglicherweise aus dem Verzehr des Betrags der Stiftungszweck sinnvoll gefördert werden kann. Ist dies nicht möglich, ist die Zustiftung an einen bestehenden Stiftungsfonds oder an eine Zukunftsstiftung sinnvoller.
Welche steuerlichen Rahmenbedingungen gibt es bei Stiftungen und Schenkungen?
Schenkungen an Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen können beim Schenker oder bei der Schenkerin steuermindernd genutzt werden. Die GLS Treuhand berät Sie gern bei entsprechenden Fragen zu Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftssteuer. Unter anderem können auch Erbschafts- oder Schenkungssteuern nachträglich erlöschen, wenn das Ererbte oder Geschenkte innerhalb von zwei Jahren einer gemeinnützigen Stiftung zugewendet wird.
