Zusammen finden wir Ihren Weg – Schenken
Wenn Menschen dazu bereit sind, etwas von Ihrem Besitz abzugeben, setzt das Kräfte frei, die der ganzen Gesellschaft dienen. Es beweist Solidarität und den Wunsch nach Veränderung. Aber auch ganz persönliche Ideen und Vorstellungen, wie diese Veränderungen aussehen sollen, finden sich in einer Schenkung wieder. Das hängt stark mit dem eigenen Lebensweg, persönlichen Werten und Wünschen zusammen.
Unsere Beratung geht auf alle Aspekte im Umgang mit dem eigenen Vermögen ein, auch die der Absicherung im Alter oder die der Familie. Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden entwickeln wir kreative Ideen und Wege, um ihren ganz eigenen Wunsch nach gesellschaftlichem Engagement umzusetzen. Wir hören genau zu, berücksichtigen alle Gedanken und machen Vorschläge. Ein Dialog entsteht, dessen Verlauf und Tempo immer die Schenkerinnen und Schenker selbst bestimmen.
Ziel unserer Beratung ist, dass wir mit Ihnen als Schenker eine Lösung entwickeln, die zu Ihren Interessen passt und das geschenkte Geld eine positive gesellschaftliche Wirkung entfaltet.
Schenken selbst gestalten – Schenkungsfonds
Bei einem Schenkungsfonds geben Sie einmalig oder mehrere Jahre hintereinander einen größeren Schenkungsbetrag (ab 10.000 Euro) an die GLS Treuhand. Diese gibt Teilbeträge an gemeinnützige Organisationen oder an einzelne Menschen. Dabei entscheiden Sie wer diese Beträge erhält. Wir übernehmen die Verwaltung und stellen zum Zeitpunkt der Schenkung eine Spendenbescheinigung für den Gesamtbetrag aus.
Flexibel reagieren können – Schenkungen mit Widerruf
Sie überlassen der GLS Treuhand einen Schenkungsbetrag mit der Bedingung, dass der Betrag bei einer wirtschaftlichen Notlage innerhalb einer vereinbarten Frist ganz, teilweise oder in Raten an Sie zurückgezahlt wird. Dieses Widerrufsrecht erlischt mit Ihrem Tode. Danach kann der Betrag angelegt und die Erträge für gemeinnützige Initiativen eingesetzt werden.
Innovationen ermöglichen – Schenken ohne Auflagen
Grundsätzlich ist bei jeder Schenkung wichtig zu bedenken, inwieweit Sie den Beschenkten alle Möglichkeiten offen lassen oder Auflagen machen wollen. Durch freilassende Schenkungen können im Idealfall zukünftige, jetzt noch nicht erkennbare Fähigkeiten und Initiativen von Menschen entstehen. Auflagen mit hinweisendem oder beispielhaftem Charakter sind oft sinnvoller als eng definierte Grundsätze.
Service
Zu den wichtigsten Regelungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts hat unser Fachanwalt für Steuerrecht, Lothar Keye, ein Skript zusammengestellt. Mitglieder und Kunden/innen der GLS Treuhand können dieses per E-Mail an christiane.altenkamp@gls.de anfordern.
Unsere Kundenbetreuung:
Christiane Altenkamp
Telefon: 0234 5797-351
E-Mail: christiane.altenkamp@gls.de
Dr. Richard Everett
Telefon: 0234 5797-227
E-Mail: richard.everett@gls.de
