Vermögensanlage und Anlage von Stiftungskapital
Die Anlage des Vermögens der GLS Treuhand sowie ihrer treuhänderisch verwalteten Stiftungen erfolgt nach ethisch-nachhaltigen Gesichtspunkten. Das heißt, dass für alle Anlagen neben den klassischen Kriterien der Vermögensanlage (Rentabilität, Sicherheit, Liquidität) inhaltliche Kriterien der ethisch-nachhaltigen Geldanlage gelten.
Ethisch-nachhaltige Vermögensanlage
Ethisch-nachhaltige Vermögensanlage bedeutet, dass wir direkt unser inhaltliches Ziel positiver gesellschaftlicher Veränderung unterstützen. Das heißt, wir legen unser Vermögen dort an, wo es gesellschaftlich sinnvoll wirksam ist. Das kann die Finanzierung von regenerativen Energien sein, ein Darlehen an soziale Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) und als Beteiligungen an ethisch-nachhaltigen Unternehmungen (GLS Gemeinschaftsbank, Weleda, Energiewerke Schönau etc.).
Dabei beschränken wir uns nicht auf die – mittlerweile klassischen – Negativkriterien, wie sie z.B. durch den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre formuliert sind. Wir achten auch auf einen aktiven Beitrag der Vermögensanlage, um eine gerechtere, friedlichere und nachhaltige Gesellschaft aufzubauen.
Wir sind bestrebt unsere Vermögensanlage direkt und nachvollziehbar durchzuführen. Wir verzichten deshalb auf Renten-, Aktien-, Immobilien- und Mischfonds. Stattdessen investieren wir direkt in Anleihen, Beteiligungen oder Immobilien. Ein wichtiges Kriterium dabei ist der unmittelbare Hebel gesellschaftlicher Veränderung, den unsere Vermögensanlage bewirken kann.
Natürlich gelten darüber hinaus die klassischen Ziele der Vermögensverwaltung: Wir achten auf eine sinnvolle Streuung zur Risikominimierung; wir streben einen angemessenen Ertrag an, um unsere gemeinnützigen Zwecke nachhaltig fördern zu können; wir treffen Vorsorge für Unvorhergesehenes, indem wir einen Teil unseres Vermögens in Anlagen investieren, die wir jederzeit problemlos verkaufen können.
Um alle diese Ziele in Einklang zu bringen beachten wir folgende Grundsätze:
- Grundstücke und Gebäude erwerben bzw. halten wir nicht zu Spekulationszwecken. Wir investieren nicht in Immobilienfonds.
- Mit Beteiligungen und Genussscheinen investieren wir in jene Unternehmen, die den von uns angestrebten Wandel in der Gesellschaft mit unterstützen.
- Darlehen vergeben wir überwiegend an gemeinnützige Organisationen, im gewerblichen Bereich nur an ethisch-nachhaltige Unternehmen.
- An Wertpapieren erwerben wir überwiegend europäische Staatsanleihen oder Pfandbriefe, in geringerem Umfang auch Unternehmensanleihen. Letztere allerdings nur von Unternehmen, die wir als nachhaltig betrachten. Wir investieren nur in nachhaltige Fonds (derzeit nur ausgesuchte Mikrofinanzierung).
Für Sparbriefe, Festgelder und Girokonten nutzen wir ausschließlich Angebote ethisch-nachhaltiger Banken, hauptsächlich der GLS Bank.
Risikorichtlinien der Vermögensanlage
(wird jährlich aktualisiert)
Für die Sicherheit der Vermögensanlage beachten wir gewisse Obergrenzen je Anlageklasse und je Einzelengagement und bilden Pauschalwertberichtigungen um Vermögensausfälle kompensieren zu können.
I. Maximalvolumina
| Anlageklasse | maximal |
| Grundstücke und Gebäude | 33 % |
| Beteiligungen | 33 % |
| Wertpapiere | 50 % (davon max. 20 % Unternehmensanleihen) |
| Darlehen | 33 % |
Die oben genannten Grenzen können bei Kundenstiftungen auf Wunsch der Stifter/innen überschritten werden.
Für Einzelpositionen gelten folgende Maximalvolumina:
- Eigenkapitalähnliche Mittel, Unternehmensanleihen sowie unbesicherte Darlehen: maximal 100.000 Euro
- Besicherte Darlehen und Fonds: max. 500.000 Euro
- Beteiligungen der GLS-Gruppe: bis max. 10 % der Bilanzsumme der jeweiligen Stiftung
Abweichungen von den o.g. Positionen können durch den Anlageausschuss genehmigt werden. Ein solcher Ausschuss muss sich kurzfristig konstituieren.
II. Pauschalwertberichtigungen
Um sukzessive eine ausreichende Vorsorge gegen Vermögensausfälle zu schaffen bilden wir Pauschalwertberichtigungen auf unsere Vermögensanlage. Das bedeutet, je nach Risikoklasse wird ein bestimmter Prozentsatz des angelegten Geldes aus unserer Bilanz gerechnet. Ist eine Anlage beispielsweise 100.000 Euro wert und von uns mit der Risikoklasse 3 bewertet, werden 5.000 Euro herausgerechnet. Die Summe dieser Abschreibungen ergibt ein Sicherheitspolster, falls tatsächlich eine Anlage verloren geht.
Dafür klassifizieren wir jedes Einzelengagement einmal im Jahr anhand von fünf Risikoklassen, für die wir jeweils entsprechende Pauschalwertberichtigungen bilden.
| Risikoklasse 1 (sehr sichere Anlage) | 0 % |
| Risikoklasse 2 (geringes Risiko) | 1 % |
| Risikoklasse 3 (moderates Risiko) | 5 % |
| Risikoklasse 4 (riskante Anlage) | 10 % |
| Risikoklasse 5 (ausfallgefährdet) | Einzelwertberichtigung je nach Erfordernis |
Dabei gilt, dass eigenkapitalähnliche Mittel, Unternehmensanleihen sowie unbesicherte Darlehen nicht niedriger als Risikoklasse 3 eingestuft werden. Die Pauschwalwertberichtigungen können bei Kundenstiftungen auf Wunsch der Stifter/innen nicht gebildet werden.
